Beglaubigte beziehungsweise bestätigte Übersetzungen von in Deutschland ermächtigten Übersetzern werden in der Regel bundesweit anerkannt.
Aus meiner bisherigen beruflichen Erfahrung sind mir keine Fälle bekannt, in denen eine meiner Übersetzungen aufgrund der Ermächtigung in einem anderen Bundesland nicht anerkannt wurde.
In der Praxis spielt es daher normalerweise keine Rolle, in welchem Bundesland ein Übersetzer ermächtigt wurde. Lediglich Gerichte können in Einzelfällen verlangen, dass ein Übersetzer im selben Bundesland ermächtigt ist, in dem das Gericht seinen Sitz hat. Dies ist jedoch eher ungewöhnlich und häufig vor allem bei Dolmetschern relevant.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Muss ein beglaubigter Übersetzer im selben Bundesland ermächtigt sein? Informationen zur Anerkennung beglaubigter Übersetzungen in Deutschland
